Hinweisgebersystem
Bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen der Transdev Gruppe haben Sie die Möglichkeit, uns diese über das Hinweisgeberportal „Vertrauenssachen“ zu melden, bzw. sie gegenüber der Ombudsfrau Dr. Kathrin Niewiarra zu offenbaren.
Vertrauen baut auf starke ethische Werte: Leidenschaft, Leistungsfähigkeit, Partnerschaft, Verantwortung. Für Transdev ist es von wesentlicher Bedeutung, dass sowohl diese ethischen Werte als auch in erster Linie Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden. Aus diesem Grund möchten wir jegliche Risiken vermeiden, die dem Ruf unseres Unternehmens, seiner Integrität als zuverlässiger Partner und unseren Beschäftigten sowie Geschäftspartner*innen und unserer Kundschaft schaden könnten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir Kenntnis von Compliance-relevantem Fehlverhalten erhalten.
Mit dem Hinweisgeberportal „Vertrauenssachen“ bietet Transdev nicht nur allen Mitarbeitenden, sondern auch allen Dritten die Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze und interne Regelungen zu melden. Vertraulichkeit, Anonymität und Datensicherheit ist hierbei garantiert. Jede eingehende Meldung wird sorgfältig geprüft und Verstößen wird konsequent nachgegangen.
Meldewege
Ombudsstelle Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra
c/o Rechtsanwälte Elke Schaefer
Sybelstr. 7
10629 Berlin
030 403675010
transdev@ombudskanzlei.de
Erreichbarkeit:
Mo - Fr 9:00 - 18:00
Internetbasiertes Hinweisgebersystem
Wie wird Datenschutz sichergestellt?
Die technische Sicherstellung des Datenschutzes erfolgt durch verschlüsselte Übertragung aller Daten, durch Verschlüsselung der Meldung, die dann nur die Ombudsperson entschlüsseln kann und durch die Ablage der Daten in einem externen deutschen Rechenzentrum.
Weiterhin wurde mit Transdev zugunsten der Hinweisgebenden vereinbart, dass die Ombudsperson nicht ohne deren Zustimmung von der zu ihren Gunsten auferlegten anwaltlichen Schweigepflicht entbunden werden kann.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
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01. Zu welchen Themen kann ich Hinweise geben?
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Die Themen der Meldeinhalte sind wie folgt festgelegt:
- Korruption, Geldwäsche, Bestechung, Terrorismusfinanzierung
- Wettbewerbswidriges Verhalten
- Diskriminierung, Mobbing, Grundrechte, Verletzung von Grundrechten oder Gleichbehandlungsgrundsatz
- Arbeitsbedingungen (Mindestlohn, gerechte Entlohnung)
- Verstöße im Bereich Gesundheit, Betriebssicherheit, Arbeitsschutz
- Kinder- und Zwangsarbeit
- Umweltrisiken
- Verstöße im Hinblick auf das Recht auf Eigentum/Land, das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf Schutz/Sicherheit
- Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Hinsichtlich Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz normiert sind, können nicht nur Hinweise betreffend des Handelns im eigenen Geschäftsbereich der Transdev-Gruppe, sondern auch betreffend des wirtschaftlichen Handelns eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers abgegeben werden.
Das Hinweisgebersystem ist nicht für Beschwerden bezogen auf das operative Geschäft gedacht. Hinweise, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden und die Sachverhalte außerhalb des definierten Themenbereiches betreffen, werden an entsprechende Ansprechpartner vorbehaltlich der Zustimmung der hinweisgebenden Person weitergeleitet oder der hinweisgebenden Person werden die entsprechenden Ansprechpartner benannt.
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02. In welchen Sprachen kann ich Hinweise geben?
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Die Hinweisaufnahme erfolgt in Deutsch oder Englisch. Dies gilt sowohl für die Ombudsstelle, die per Telefon, E-Mail, Post oder persönlich vor Ort erreicht werden kann, als auch für das internetbasierte Hinweisgebersystem www.vertrauenssachen.de/transdev.
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03. Was ist eine Ombudsstelle?
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Die Transdev-Gruppe hat im Zuge der Bekämpfung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und/oder unternehmensinterne Compliance-Regeln eine externe Rechtsanwältin als Ombudsfrau berufen. Die Ombudsfrau steht als Ansprechpartnerin allen Hinweisgebern zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf schwere Unregelmäßigkeiten bei der Transdev geben möchten. Inzwischen hat sich daher auch der Begriff des Vertrauensanwalts durchgesetzt.
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04. Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
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Die Ombudsstelle steht als Ansprechperson grundsätzlich allen zur Verfügung, die Hinweise auf rechtswidriges Verhalten im Geschäftsbereich der Transdev-Gruppe, wie auch betreffend des wirtschaftlichen Handelns eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers in der Lieferkette der Transdev-Gruppe, geben können. Dies können Mitarbeiter, Kunden oder sonstige Dritte sein. Entgegengenommen werden alle Hinweise, bei denen Sie einen Verdacht auf Verstoß haben und die sich in dem vorgegebenen Themenbereich befinden.
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05. Wie können Hinweise abgegeben werden?
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Ombudsstelle:
Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra
c/o Rechtsanwälte Elke SchaeferSybelstr. 7
10629 Berlin
Tel.: 030 403675010
transdev@ombudskanzlei.deDie Hinweise können in Deutsch und Englisch abgegeben werden. Dies gilt sowohl für die Ombudsstelle, die per Telefon, E-Mail, Post oder persönlich vor Ort erreicht werden kann, als auch für das internetbasierte Hinweisgebersystem www.vertrauenssachen.de/transdev.
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06. Wie wird meine Anonymität sichergestellt?
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Als Rechtsanwältin unterliegt die Ombudsanwältin der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Kontaktaufnahme als auch alle Informationen und Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Dies ist durch eine gesonderte Datenschutzvereinbarung mit Transdev als Auftraggeber abgesichert. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden wird Ihre Identität Transdev offengelegt. Sollte es aufgrund Ihrer Informationen zu Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden kommen, ist Ihre Anonymität durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber diesen Institutionen gewährleistet.
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07. Was passiert mit meinen Hinweisen?
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Die Ombudsanwältin prüft die eingehenden Hinweise und unternimmt eine rechtliche Erstbewertung. Dies wird an Compliance Abteilung bei Transdev zur weiteren Prüfung des Sachverhaltes weitergeleitet sofern die hinweisgebende Person der Weitergabe zugestimmt hat. Betrifft der Hinweis nicht den Geschäftsbereich der Transdev-Gruppe selbst, sondern einen Lieferanten, übernimmt die Einkaufsabteilung bei Transdev die weitere Fallbearbeitung und leitet ggfs. Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ein.
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08. Habe ich negative Konsequenzen zu befürchten, wenn ich eine Meldung erstatte?
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Geben Sie nach bestem Wissen und Gewissen einen Hinweis ab, werden Sie seitens Transdev auf keine Weise sanktioniert sowie seitens Transdev mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile geschützt. Setzen Sie jedoch bewusst eine falsche oder bösgläubige Meldung ab bzw. haben Sie selbst gegen geltende Verhaltensregeln verstoßen, behält sich Transdev rechtliche Schritte vor.
Unter Sanktionen wird u.a. verstanden: Ausschluss vom Einstellungsverfahren, vom Praktikum oder von einer Berufsausbildung; Entlassung; direkt und indirekt diskriminierende Maßnahmen, insb. hinsichtlich der Vergütung, Weiterbildung, Aufgabengebiet / Arbeitseinsatz, Qualifizierung, Beförderung, Vertragsverlängerung.
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09. Was, wenn sich der Inhalt der Meldung nachträglich als falsch herausstellt?
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Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung geglaubt oder angenommen haben, dass der Inhalt wahr ist, und dass Sie die Meldung nicht mit missbräuchlicher Absicht gemacht haben. Wenn sich nach der Abklärung des Sachverhalts herausstellt, dass der Hinweis nicht begründet war, haben Sie keine Sanktionen seitens Transdev zu befürchten. Sie werden seitens Transdev mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile geschützt.
Unter Sanktionen wird u.a. verstanden: Ausschluss vom Einstellungsverfahren, vom Praktikum oder von einer Berufsausbildung; Entlassung; direkt und indirekt diskriminierende Maßnahmen, insb. hinsichtlich der Vergütung, Weiterbildung, Aufgabengebiet / Arbeitseinsatz, Qualifizierung, Beförderung, Vertragsverlängerung.
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10. Was geschieht, wenn ich selber in den Missstand verwickelt bin?
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Auch dann werden Sie ermuntert, den fraglichen Sachverhalt zu melden. Die Ombudsstelle unterliegt gegenüber Transdev einer Verschwiegenheitspflicht, die auch dann gilt, wenn sich nach vorläufiger Bewertung des Hinweises herausstellt, dass Sie selbst strafrechtlich relevant zum Nachteil der Transdev gehandelt haben. Bei der Untersuchung des Sachverhalts und der allfälligen Sanktionierung wird die Tatsache, dass Sie den Sachverhalt gemeldet haben, soweit rechtlich möglich, angemessen berücksichtigt.
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11. Wie kann ich einen Hinweis über das Hinweisgebersystem geben?
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Für die Abgabe eines Hinweises über das Hinweisgebersystem rufen Sie die Internetseite https://www.vertrauenssachen.de/transdev auf.
Mit dem Betätigen der Schaltfläche „Hinweis geben“ wird der eigentliche aus vier Schritten bestehende Meldungsprozess in Gang gesetzt.
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Sie werden gebeten, einen Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen sowie eine Sicherheitsauftrag zu beantworten. Diese Sicherheitsabfrage dient dem Schutz vor automatisierten Angriffen.
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Auf der folgenden Seite können Sie einen Sachverhalt melden, sämtliche weitere Auskünfte sind freiwillig. Es steht Ihnen frei, die Meldung anonym oder unter Bekanntgabe Ihrer Person abzusenden. Zusätzlich können Sie eine Datei mit einer Größe von maximal zwei Megabyte als Anhang übermitteln.
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Im Anschluss können Sie unter Verwendung eines frei gewählten Benutzernamens samt Kennwort einen eigenen, geschützten Postkasten einrichten, über den Sie Fragen beantworten können bzw. Rückmeldungen erhalten und über den Fortgang der Hinweisbearbeitung informiert werden.
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Über diesen geschützten Postkasten können auch weitere Anhänge eingebracht werden. Optional besteht auch die Möglichkeit, Personal- und/oder Sachbeweise zu nennen.
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12. Welche Daten und in welcher Form werden gespeichert?
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Geben Sie einen Hinweis über das Hinweisgebersystem ab, wird dieser mit technisch individuellen Verschlüsselungskonstellationen bezüglich Inhalt und Kanal auf dem Server gesichert und kann nur von der Ombudsanwältin entschlüsselt werden. Ihre IP-Adresse wird nur für den Moment der Realisierung der Antwort an Sie verwendet und ist danach sofort nicht mehr verfügbar, da sie in der speziell für die anonyme Meldung konzipierten Anwendung nicht protokolliert wird.
Um sicherzustellen, dass schon der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachvollzogen werden kann, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Link in einer vertrauenswürdigen Umgebung, in einem neuen Browser-Fenster und unter Verwendung des sogenannten „Privaten Fensters“ (Firefox) oder „Inkognito-Fensters“ (Chrome) zu nutzen: www.vertrauenssachen.de/transdev
Es erfolgt keine Speicherung von Zeit- oder Geo-Daten bzw. weiteren meta-Daten der Hinweisgebenden. Ihre Anmeldedaten, welche Sie sich bei Einrichtung eines Postkastens anlegen können, werden mittels Hash-Code verschlüsselt und sind nicht einsehbar.
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13. Wie wird die Betriebssicherheit der Server gewährleistet?
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Die Betriebssicherheit der Server wird durch IT-Dienstleister gewährleistet, wobei Hinweisgeber- und Bearbeitungsbereich auf den Servern strikt getrennt sind, sodass eine unrechtmäßige Verquickung der Daten ausgeschlossen werden kann.
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14. Entstehen mir durch die Inanspruchnahme der Ombudsstelle Kosten?
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Nein, für die hinweisgebenden Personen entstehen keine Kosten.
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15. Entsteht durch meinen Hinweis ein Mandatsverhältnis mit der Ombudsanwältin?
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Nein, es kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Die Ombudsanwältin ist und bleibt Beauftragte von Transdev. Jedoch besteht durch das Rechtsverhältnis der Ombudsanwältin mit Transdev als Auftraggeber eine „(Schutz-)Wirkung“ zugunsten der Hinweisgebenden. Hierdurch kann die Ombudsanwältin die Hinweisgebenden gern in den praktischen Fragen des Einzelfalls informell beraten, jedoch ist es ihr nicht möglich, Ihre rechtlichen Interessen als “Ihre” Anwältin zu vertreten.