FAQ Abo Niedersachsentarif

Sie haben Fragen zu den Abonnements des Niedersachsentarifs? Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengefasst. Sofern Sie spezielle oder Fragen haben, deren Antwort Sie nicht in unserer Zusammenstellung gefunden haben, schicken Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen gerne behilflich.

Laufzeit und Beantragung

Wie kann ich ein Abo beantragen?

  1. Abo Antrag herunterladen, ausfüllen und an das ABO-Center nach Neubrandenburg senden. Die Fahrkarten erhalten Sie bequem nach Hause.
  2. Über das Online-Dialogsystem bekanntgeben
  3. Für Kurzentschlossene: direkt vor Ort ein Abo-Sofort erwerben. Gehen Sie in eine Verkaufsstelle des Niedersachsentarifs und nehmen sie ihr Abo direkt mit. Den Antrag senden sie im Anschluss an unser Abo-Center nach Neubrandenburg. Alle weiteren Fahrkarten werden Ihnen dann direkt mit der Post nach Hause geschickt.

Welche Vorteile habe ich durch ein Abo?

Pendler, Schüler und Auszubildende die täglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, sparen durch das Abo monatlich Geld.

Worin liegt der Unterschied zwischen übertragbarem und persönlichem Abo?

Die persönliche Monatskarte im Abo gilt nur für den Inhaber des Abonnements und wird erst gültig, wenn das Passbild des Inhabers mit der Stammkarte fest verklebt ist.

Vorteil einer persönlichen Monatskarte im Abo: Bei Verlust ist die Ausstellung einer Ersatzwertmarke möglich (siehe auch „Verlust“).

Im Falle einer Krankheit ist eine Erstattung gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen möglich (siehe auch unter Erstattung). Wenn Sie sich für eine übertragbare Monatskarte im Abo entschieden haben, dann können Sie Ihre Fahrkarte auch an ein anderes Familienmitglied, Nachbarn oder Freunde weitergeben.

Nachteil einer übertragbaren Monatskarte im Abo: Im Verlustfall besteht keine Möglichkeit eine Ersatzwertmarke zu erhalten.

Für Beide Abo-Arten gilt: Das Abonnement kann entweder flexibel, durch ein Abo-Sofort oder vom 1. Tag eines Kalendermonats beginnen. Monatskarten im Abo gelten im aufgedruckten Geltungszeitraum von 0:00 Uhr bis 12:00 Uhr des auf den letzten Gültigkeitstag folgenden Werktages. Ist dieser letzte Geltungstag ein Samstag, gilt die Fahrkarte bis 12:00 Uhr des nächst folgenden Werktags.

Wie lange läuft mein Abo?

Das Abonnement hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 ununterbrochen aufeinander folgenden Kalendermonaten.

Das reguläre Abonnement hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 ununterbrochen aufeinanderfolgenden Kalendermonaten und verlängert sich automatisch, wenn es nicht vorab gekündigt wird.

Schüler-Abos gelten jeweils für ein Jahr und müssen nach Ablauf neu beantragt werden.

Kann ich eine Abo-Bestellung wieder stornieren?

Bei Monatskarten im Abo und Schüler-Monatskarten im Abo ist die schriftliche Stornierung des Antrages vor dem ersten Geltungstag ohne Bearbeitungsentgelt möglich.

Schüler und Azubis

Was ist die Schülermonatskarte im Abo?

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Monatskarte im Abo für Schüler, Auszubildende und Studenten mit einem besonders günstigen Tarif. Schülermonatskarten im Abo können für Fahrten von und zum Ausbildungsort/Schule erworben werden. Die Schülermonatskarte im Abo besteht aus der Stammkarte und der jeweiligen Monatswertmarke. Die Schülermonatskarte im Abo gilt bis 12.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktages. Schülermonatskarten im Abo sind längstens bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Berechtigungskarte gültig.

Welche Unterschiede gibt es zum regulären Abo?

  • Grundsätzlich persönlich
  • Nur für die 2. Wagenklasse
  • Verlängert sich nicht automatisch nach 12-monatiger Laufzeit und müssen bei Wunsch auf Weiterführung neu beantragt werden.
  • Ab dem 15. Lebensjahr muss zusätzlich eine Berechtigungskarte mit Passbild vorliegen

Kann ich die Schülermonatskarte im ABO auch in der Freizeit nutzen?

Ja. Alle Monatskarten im Abo und Schülermonatskarten im Abo gelten für beliebig viele Fahrten auf der angegebenen Strecke im angegebenen Geltungszeitraum.

Mitnahmeregelung

Darf ich weitere Personen mit meinem Abo mitnehmen?

Mit Ihrer persönlichen oder übertragbaren Monatskarte im Abo können Freunde, Bekannte und Kinder mit Ihnen mitfahren.
Die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs regeln hierzu folgendes:

Eine Monatskarte im Abo berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von einer Person beliebigen Alters sowie bis zu drei Kindern bis einschließlich 14 Jahre an Samstagen bis einschließlich 3.00 Uhr sonntags bzw. bis zur letzten, im Fahrplan als Nachtzug gekennzeichneten, Fahrt. Die kostenfreie Mitnahme ist in der Wagenklasse zugelassen, in der die zugehörige Jahreskarte gültig ist. Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Bei Nichtbeachtung wird die Zeitkarte ungültig und eingezogen.

Bei Schüler-Zeitkarten ist eine Mitnahmeregelung nicht vorhanden.

Bezahlung und Mahnwesen

Wie kann ich mein Abo bezahlen?

Die Bezahlung des Abos erfolgt per monatlicher Lastschrift oder einmal jährlich im Voraus. Weiterhin können für Vorauszahlungen die Zahlungsmöglichkeiten PayPal oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) genutzt werden. Bitte beachten Sie: Das Abo-Center führt vor der Aktivierung eines Abonnements eine Bonitätsprüfung durch. Eine Zahlung per Lastschrift ist lediglich für Prüfungen mit positivem Ergebnis möglich.

Wann erfolgt die Abbuchung meines Beitrages?

Die Abbuchung erfolgt bei einem Jahresabo einmal jährlich und bei einem Monatsabo monatlich zum Beginn eines jeden Abonnementmonats.

Was passiert, wenn die Abbuchung vom Konto nicht erfolgen konnte?

Hat sich Ihre Bankverbindung geändert? Hatte Ihr Konto nicht die erforderliche Deckung? Bitte überweisen Sie die offene Forderung unter Angabe der Abonnementnummer und teilen Sie ggf. die aktuelle Bankverbindung mit.

Bei einer Lastschriftenrückgabe fallen Bankgebühren an. Diese Gebühren sind durch den Kunden zu tragen, sofern Sie durch mangelnde Deckung, Widerspruch oder fehlender Änderungsmitteilung verursacht wurden.

Was muss ich tun, wenn ich eine Mahnung vom Abo-Center wegen offener Beträge erhalte?

Kommt es zu einer Rücklastschrift (Lastschrifteinzug wird durch das Kreditinstitut des Abonnenten/Kontoinhaber zurückgewiesen, Konto erloschen etc.) erhält der Abonnent/Kontoinhaber eine schriftliche Zahlungsaufforderung inkl. bereits entstandener Bankgebühren mit einer 14-tägigen Zahlungsfrist. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag gemäß Mahnschreiben unter Angabe der Abonnementnummer. Die Bankgebühren entstehen bei einer Lastschriftenrückgabe. Diese Gebühren sind durch den Kunden zu tragen, sofern Sie durch mangelnde Deckung, Widerspruch oder fehlender Änderungsmitteilung verursacht wurden. Erfolgt der Ausgleich der genannten Forderung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, wird eine Mahnung mit einer zusätzlichen Mahngebühr in Höhe von 5,00 € versendet. Verstreicht auch die zweite Zahlungsfrist, sind wir gezwungen den Abo-Vertrag zu kündigen.

Änderungen

Was muss ich tun, wenn sich persönliche Daten ändern?

Änderungen der persönlichen Daten, wie Nachname, Anschrift und Bankdaten sind unverzüglich dem Abo-Center spätestens bis zum 15. des Vormonats ausschließlich schriftlich mitzuteilen, da jede Veränderung ein Vertragsbestandteil ist.

Änderungsmitteilungen die nach dem 16. des Monats (Posteingangsstempel) eingehen, können für den Folgemonat nicht berücksichtigt werden. Die entstandenen Kosten für die verspätete Mitteilung (Rücklastschriftgebühren/ Postversandgebühren) sind durch den Abo-Kunden zutragen.

Was muss ich tun, wenn sich mein Abo ändert?

Der Antrag auf Änderung der Kartenart, Strecke - oder Wagenklasse muss spätestens 14 Tage vor dem neuen Geltungsbeginn schriftlich beim Abo-Center eingereicht werden.

Der Umtausch erfolgt unentgeltlich.

Wird die bisherige vorhandene Monatskarte im Abo oder Schülermonatskarte im Abo nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Umtauschtermin (Posteingangsstempel) per Einschreiben zurückgegeben, hat der Abonnementinhaber bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen.

Erstattung

Ist eine Fahrgelderstattung bei Krankheit möglich?

Bei einer persönlichen Monatskarte im Abo ist im Falle einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit von mehr als 21 bis maximal 90 aufeinanderfolgenden Tagen eine Erstattung möglich. Die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Ab dem 21. Tag ist die Fahrkarte im Abo-Center einzureichen (Kontaktdaten siehe rechte Spalte).

Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/360 (Gesamtbetrag) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 14 Tage nach Datum (Posteingangsstempel) des letzten Krankheitstages im Abo-Center vorliegen; anderenfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen (Ausschlussfrist).

Kann ich das Abo unterbrechen/aussetzen?

Eine Unterbrechung bzw. ein Aussetzen ist nicht möglich. Es gelten die tariflichen Erstattungsregeln (siehe auch unter Erstattung wegen Krankheit).

Ist eine Fahrgelderstattung bei Elternzeit möglich?

Für den Zeitraum der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld und -zeitgesetz (BEEG) ist eine Erstattung für Inhaber einer Monatskarte im Abo/Schülermonatskarte im Abo möglich. Für jeden Tag der Elternzeit wird 1/360 (Gesamtbetrag) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet. Dem schriftlichen Antrag mit Angabe des gewünschten Unterbrechungszeitraums des Abos sind beizufügen:

  1. persönliche Monatskarte im Abo/Schülermonatskarte im Abo zur Hinterlegung für die Dauer der Unterbrechung,

  2. Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme der Elternzeit und deren Dauer (nach § 16 Abs. 1 Satz 6 (BEEG)). Der unterschriebene Antrag mit den Unterlagen muss spätestens 5 Tage nach dem ersten Unterbrechungstag vorliegen. Rechtzeitig vor Ende des Unterbrechungszeitraums wird die Fahrkarte zurückgesendet. Der zu erstattende Betrag wird in dem Monat, der auf den Zeitpunkt der Rücksendung der Fahrkarte folgt, verrechnet - soweit eine Verrechnung nicht möglich ist - erstattet. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 15 € erhoben (Kontaktdaten siehe rechte Spalte).

Kündigung

Wie kann ich mein Abo kündigen?

Eine Monatskarte im Abo/Schüler-Monatskarte im Abo kann während der ersten zehn Monate des jeweiligen Geltungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum selben Kalendertag wie der erste Geltungstag gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung wird erst mit Eingang der jeweiligen Monatskarte im Abo beim ausgebenden Abo-Center per Einschreiben wirksam; die Zusendung der Karte entfällt bei Kündigung zum Ablauf der Geltungsdauer. Wird die Zeitkarte nicht bis spätestens fünf Tage nach dem Kündigungstermin per Einschreiben zurückgegeben, hat der Fahrgast bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen.

ODER

Den Kündigungswunsch über das Online-Dialogsystem bekanntgeben.

Was passiert bei Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit?

Sollten Sie Ihr Abonnement vor Ablauf der ersten 12 Monate kündigen wollen, wird für den abgelaufenen Zeitraum der reguläre Monatskartenpreis ohne Vergünstigung abgerechnet. Das bedeutet, dass wir Ihnen laut den geltenden Beförderungsbedingungen den Differenzbetrag zwischen der regulären Monatskarte und der Monatskarte im Abo nachberechnen müssen.

Es lohnt sich also in jedem Fall, das Abo über die Mindestlaufzeit zu nutzen.

Kann das Abo-Center das Abonnement fristlos kündigen?

Ja. Konnte mehrfach der jeweilige Betrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird mehrfach eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann das Abonnement seitens des Abo-Centers mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Die offenen Forderungen bzw. die aus der fristlosen Kündigung entstandenen nachzuzahlenden Beträge sind zu begleichen. Nach einem erfolglosen Mahnverfahren werden offene Forderungen an unseren Inkassodienstleister übergeben.

Wird die Zeitkarte nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin zurückgegeben, hat der Fahrgast bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen. Die offenen Forderungen bzw. die aus der fristlosen Kündigung nachzuzahlenden Beträge sind ebenfalls zu begleichen.

Verlust

Ich habe mein Ticket verloren / es wurde mir gestohlen / stark beschädigt. Wie und wo bekomme ich Ersatz?

Machen Sie unverzüglich eine schriftliche Verlustanzeige beim Abo-Center. Es können nur Wertmarken für persönliche Monatskarten im Abo/persönliche Jahreskarten im Abo und Schülermonatskarten im Abo ersetzt werden.

Für eine abhanden gekommene Stammkarte/ Monatswerkmarke zu einer persönlichen Monatskarte im Abo/ Schülermonatskarte im Abo wird einmalig gegen ein Entgelt in Höhe von 30,00 € eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer durch das Abo-Center ausgestellt.

Eine Ausstellung einer Ersatzwertmarke für eine übertragbare Monatskarte im Abo ist nicht möglich.

Ich habe meine verloren geglaubte Abo-Wertmarke nach Ausstellung einer Ersatzwertmarke wieder gefunden. Was mache ich nun?

Die durchgeführte Verlustmeldung kann nicht rückgängig gemacht werden. Senden Sie die wieder gefundene Wertmarke zurück an das ABO Center da diese ungültig ist oder da diese Ihre Gültigkeit verloren haben.

Tarifanpassungen

Bleibt der Fahrpreis für mein Abo immer gleich? Was passiert bei Tarifänderungen?

Im Falle von Tarif- und Preisänderungen wird das Abo-Center Sie rechtzeitig informieren. Sollten Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so kann das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung und vor dem Wirksamwerden der Tarifänderung schriftlich gekündigt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Unterschreitung der Mindestlaufzeit von einem Jahr der Differenzbetrag zur normalen Monatskarte erhoben wird. Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Änderungszeitpunkt wirksam.

Die kompletten Bestimmungen zum Abonnement finden Sie in den Beförderungsbedingungen.

Abo-Erweiterungen: ABO-XL, Anschlussmobilität, 1.Klasse

Was ist die Anschlussmobilität?

Es gibt die Möglichkeit für ausgewählte Abgangs- und/oder Zielbahnhöfe eine Anschluss-Kombination aus einer Monatskarte im Abo des Niedersachsentarifes und einer ABO-Karte des örtlichen Stadtverkehrs abzuschließen.

Sie sparen kostbare Zeit, denn damit entfällt am Abgangs- und Zielort die aufwändige Suche nach dem richtigen Ticket. Nach Ihrer Bahnfahrt steigen Sie problemlos auf Bus, S-Bahn, Straßenbahn, Stadtbahn oder U-Bahn und im HVV-Tarifbereich Hamburg AB auch auf vorgegebene Fähren um.

Eine konkrete Aufstellung der Abgangs- und Zielbahnhöfe finden Sie in den Anlagen 3a, 3b und 3c der Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs.

Ich möchte nur einen Teil meiner täglichen Reisestrecke in der 1. Klasse fahren

Kein Problem! Sie können zu Ihrer Monatskarte im Abo eine Monatskarte im Abo Übergang für einen von Ihnen bestimmten Streckenabschnitt abonnieren. Sie zahlen dann den Differenzbetrag zur 1. Klasse.

Ich möchte meinen Geltungsbereich für mein Abo erweitern, was muss ich tun?

Sie können mit dem Abo-XL ihren Geltungsbereich zu ihrem bereits bestehenden Abo auf den gesamten Geltungsbereich des Niedersachsentarifs erweitern. (Übersichtskarte in der Anlage 2b der Beförderungsbedingungen) Der Preis ist abhängig von der Streckenerweiterung und variiert zwischen 9,90 € und 19,90 € monatlich.

Ein Abo-XL berechtigt den Inhaber an Samstagen, unabhängig von der auf dem Abo angegebenen Relation, zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Geltungsbereich des Niedersachsentarifs. Diese Fahrten sind ausschließlich samstags ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr sonntags bzw. bis zur letzten, im Fahrplan als Nachtzug gekennzeichneten Fahrt möglich. Die Erweiterung gilt ebenso für Personen die laut III 4.2.8. Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs unter die Mitnahmereglung fallen..

Umtausch/Änderung beim Abo-XL: Eine Monatskarte im Abo kann während der Laufzeit in ein Abo-XL umgetauscht werden. Ein Abo-XL kann während der Laufzeit nicht in ein reguläres Abo umgetauscht werden. Differenzbeträge werden nacherhoben bzw. verrechnet.

Es ist möglich, das Abo-XL zum jeweiligen Laufzeitende zu kündigen und in ein Abonnement für Jedermann umwandeln zu lassen. Bei der schriftlichen Kündigung ist darauf hinzuweisen, dass das Abo-XL gekündigt und in ein Abonnement für Jedermann umgewandelt werden soll.

Das Abo XL ist nicht mit Schüler-Zeitkarten kombinierbar!

Abo und Abo-XL im direkten Vergleich:

Nutzungsmöglichkeiten & Vorteile Abo Abo-XL
Beliebig viele Hin- und Rückfahrten auf der Abo-Strecke ja ja
Weiterfahrt vor Ort mit vergünstigten Verbund-Zeitkarten (optional buchbar) ja ja
Mitnahme eines Erwachsenen und bis zu 3 Kinder (6 bis 14 Jahre) auf der Abo-Strecke an jedem Samstag ja ja
Beliebig viele Hin- und Rückfahrten mit den Nahverkehrszügen im Geltungsbereich des Niedersachsentarifs an jedem Samstag ja ja
Mitnahme eines Erwachsenen und bis zu 3 Kinder (6 bis 14 Jahre) bei Fahrten im Geltungsbereich des Niedersachsentarifs an jedem Samstag ja ja